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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

1. Geltungsbereich

 

1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle mit Craft Magnet Marketing geschlossenen Verträge über Dienstleistungen im Bereich Web Design und Onlinemarketing (Social Media Marketing/ Social Recruiting).

1.2. Die AGB sind für den Inhalt der Vertragsbeziehung zwischen Craft Magnet Marketing und dem Auftraggeber einzig maßgebend, soweit nicht im Auftragsformular oder einzelvertraglich etwas anderes vereinbart ist. Abweichende Regelungen in diesem Sinne bedürfen der Schriftform.

1.3. Es gelten ausschließlich diese AGB. Die AGB des Auftraggebers gelten nicht. Die vorliegenden AGB gelten insbesondere auch dann, wenn die Craft Magnet Marketing in Kenntnis entgegenstehender AGB des Auftraggebers die Leistung vorbehaltlos ausführt und/ oder den abweichenden AGB des Auftraggebers zuvor nicht ausdrücklich widersprochen hat.

1.4 Individuelle Vertragsabreden haben Vorrang vor diesen AGB. Zur Wirksamkeit derartiger Vereinbarungen ist eine schriftliche Zustimmung von Craft Magnet Marketing notwendig. Kommt der Vertrag per Videoaufzeichnung zustande, so reicht eine mündliche ausdrückliche Zustimmung von Craft Magnet Marketing aus.

 

 

2. Vertragsabschluss

 

2.1. Ein Vertrag kommt mit der Annahme eines Angebotes zustande. Die Craft Magnet Marketing ist an ein Angebot, das Sie einem Kunden unterbreitet, vier Wochen gebunden, sofern nicht im Angebot etwas anderes festgelegt ist.

2.2. Ein Angebot der Craft Magnet Marketing wird von einem Kunden bzw. seinem Erfüllungsgehilfen angenommen durch

* schriftliche (z.B. per Brief, Kommunikationsapps wie WhatsApp oder E-Mail) oder mündliche Bestätigung.

* konkludente Handlungen (z.B. durch die Bereitstellung von Informationen, die die Craft Magnet Marketing für die Ausführung eines Auftrages benötigt: wie z.B. Logo, Bildmaterial, CI/CD Unterlagen, sowie Einladung oder Annahme zu den Social-Media-Kanälen als Werbetreibende).

* Inanspruchnahme bzw. Entgegennahme von Leistungen.

 

 

3. Gegenstand der Leistungen und Erfüllung

 

3.1. Für den Gegenstand der Leistung seitens Craft Magnet Marketing gilt folgendes:

3.2. Craft Magnet Marketing betreut die Kunden insbesondere in ihren Recruitingprozessen, bei ihrer Positionierung, der Zielgruppenrecherche, der Erstellung von Stellenanzeigen, beim Design und den Werbetexten, der Nutzung von Social Media Netzwerken und organisch und über Werbeanzeigen sowie dem Bereich Vertrieb. Craft Magnet Marketing setzt für ihre Kunden geplante Vorhaben in den o.g. Bereichen um. Es handelt sich um eine Dienstleistung im Bereich des Recruitings des Webdesigns und des Social Media Marketings. Craft Magnet Marketing übernimmt im Zusammenhang mit den erbrachten Leistungen keine Verantwortung für ein bestimmtes Ergebnis.

3.3. Craft Magnet Marketing ist verpflichtet seine Dienstleistung sorgfältig zu erbringen. Craft Magnet Marketing ist berechtigt Unterstützung Dritter einzuholen.

3.4. Sämtliche Fristen im Zusammenhang mit der Leistungserbringung durch Craft Magnet Marketing beginnen erst nach Zahlung der Rechnung und nachdem alle erforderlichen Mitwirkungspflichten in vollem Umfang vom Kunden vorliegen.

3.5. Craft Magnet Marketing steht ein Leistungsbestimmungsrecht bzgl. der Art und Weise der Leistungserbringung nach § 315 BGB zu.

 

 

 4. Mitwirkungs- und Abnahmeverpflichtungen

 

4.1. Um ihre Leistungspflichten zu erfüllen, benötigt Craft Magnet Marketing die aktive Unterstützung des Kunden. Der Kunde muss seinen Mitwirkungspflichten vollständig und rechtzeitig nachkommen.

4.2. Falls der Kunde seine Mitwirkung oder Unterstützung nicht erbringt, hat dies keine Auswirkungen auf die Vergütungspflicht.

4.3. Wenn bestimmte Informationen oder Zugänge während des Aufbauprozesses fehlen, wird der entsprechende Bereich vorläufig gemäß unseren bisherigen Erfahrungen aufgebaut. Sobald die Informationen vorliegen, können Anpassungen vorgenommen werden.

4.4. Sofern nicht anders vereinbart, erbringt Craft Magnet Marketing grundsätzlich alle Leistungen gemäß dem Dienstvertragsrecht.

4.5. Falls eine vereinbarte Leistung dem Werkvertragsrecht unterliegt, kann Craft Magnet Marketing Teilleistungen zur Abnahme verlangen. Der Kunde muss die (Teil-)Leistung überprüfen und eventuelle Mängel melden. Die Abnahme gilt als erfolgt, wenn keine schriftliche Mitteilung innerhalb von 7 Tagen erfolgt. Der Kunde trägt das Übermittlungsrisiko.

4.6. Für die Erstberatung per Videokonferenz ist ein Zeitaufwand von 60-90 Minuten vorgesehen. Bei einer Absage innerhalb von weniger als 24 Stunden vor dem Termin fällt eine Aufwandsentschädigung von 150€ netto an.

 

 

5. Die Regelungen zur Laufzeit, Rücktritt und Kündigung sind wie folgt:

 

5.1. Der Vertrag bleibt für die im entsprechenden Hauptvertrag festgelegte Laufzeit bindend.

5.2. Der Kunde hat kein Recht zur ordentlichen Kündigung.

5.3. Das außerordentliche Kündigungsrecht bleibt jederzeit bestehen.

5.4. Der Vertrag ist auf eine feste Laufzeit ausgelegt. Bei Einstellung eines Bewerbers während der Laufzeit kann der Kunde die Kampagne pausieren, ohne jedoch ein Kündigungsrecht auszuüben. Die Pausierung beeinflusst nicht die vertraglich vereinbarte Vergütung.

5.5. Falls zwischen Vertragsabschluss und dem Briefing (erster Termin für die Kundenbetreuung) ein Bewerber eingestellt wird, der nicht durch Craft Magnet Marketing rekrutiert wurde, berechnet Craft Magnet Marketing 50% des vertraglich vereinbarten Betrages.

5.6. Wenn der Bewerber nach dem Briefing, aber vor der Schaltung der Stellenanzeige eingestellt wird, stellt Craft Magnet Marketing 75% des im Vertrag festgelegten Betrages in Rechnung.

 

6. Kundenverzug:

 

6.1. Falls der Kunde mit einer fälligen Zahlung in Verzug gerät, behält sich Craft Magnet Marketing das Recht vor, seine Leistungen einzustellen, bis der ausstehende Betrag beglichen ist.

6.2. Craft Magnet Marketing kann den Vertrag außerordentlich kündigen, wenn der Kunde zwei Monate im Verzug mit seiner fälligen Zahlung ist. Eventuelle Schadensersatzansprüche bleiben hiervon unberührt. Craft Magnet Marketing wird jedoch die durch die Kündigung eingesparten Aufwendungen oder anderweitig erzielten Erträge anrechnen, es sei denn, dies erfolgt böswillig oder unterlassend.

6.3. Ansonsten gelten die gesetzlichen Regelungen für den Verzug.

 

 

7. Preise und Zahlungsbedingungen:

 

7.1. Die Vergütung für die Dienstleistungen von Craft Magnet Marketing erfolgt nach Vertragsabschluss mit Ausstellung der Rechnung und ist sofort zahlbar, sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. Bei Vertragsschluss per Videoaufzeichnung genügt eine mündliche ausdrückliche Vereinbarung seitens Craft Magnet Marketing.

7.2. Die angegebenen Preise, sei es telefonisch oder schriftlich, sind verbindlich und verstehen sich in EUR zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer.

7.3. Die Bezahlung erfolgt grundsätzlich auf Rechnung, sofern keine abweichenden Vereinbarungen getroffen wurden.

7.4. Etwaige Rückerstattungen werden als Guthaben für zukünftige Dienstleistungen verbucht und sind nicht auszahlungsfähig.

7.5. Craft Magnet Marketing behält sich das Recht vor, fällige Forderungen über den Drittanbieter Gocardless einzuziehen.

7.6. Sollte der Betrag über den Drittanbieter nicht eingezogen werden können, hat der Kunde ihn innerhalb von drei Werktagen an Craft Magnet Marketing zu überweisen.

 

 

8. Aufrechnung und Zurückbehaltungsrecht:

 

8.1. Der Käufer kann Ansprüche von Craft Magnet Marketing nur dann gegenrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht geltend machen, wenn seine Gegenforderung unbestritten ist, ein rechtskräftiger Titel vorliegt oder die Gegenforderung in einem wechselseitigen Verhältnis zum jeweils betroffenen Anspruch steht.

8.2. Ohne unsere Zustimmung ist es dem Kunden nicht gestattet, Ansprüche aus dem Vertragsverhältnis an Dritte abzutreten.

 

 

9. Haftung:

 

9.1. Craft Magnet Marketing übernimmt Haftung ausschließlich im Falle von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

9.2. Eine Haftung für einfache Fahrlässigkeit besteht nur in folgenden Fällen:

 

   - bei Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,

   - bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht. Als wesentliche Vertragspflicht gilt eine Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf. Die Haftung ist jedoch auf die vertragstypischen, vorhersehbaren Schäden begrenzt.

 

 

10. Datenschutz und Datensicherheit:

 

10.1. Im Falle der Erhebung personenbezogener Daten informiert Craft Magnet Marketing die Vertragspartei ausdrücklich und holt deren vorherige Einwilligung ein. Craft Magnet Marketing verpflichtet sich, keine Daten an Dritte weiterzugeben, es sei denn, die Vertragspartei hat zuvor eingewilligt. Die Vorschriften der Datenschutzgrundverordnung und des Bundesdatenschutzgesetzes werden strikt eingehalten.

10.2. Craft Magnet Marketing weist darauf hin, dass die Übertragung von Daten im Internet Sicherheitslücken aufweisen kann. Daher kann ein absolut fehlerfreier und störungsfreier Schutz der Daten Dritter nicht vollständig garantiert werden.

10.3. In diesem Kontext entbindet der Kunde Craft Magnet Marketing von jeglichen Verstößen gegen die Datenschutzgrundverordnung und das Bundesdatenschutzgesetz, es sei denn, Craft Magnet Marketing trägt alleinige Verantwortung für die Verstöße.

 

 

11. Nutzungsrechte und Urheberrecht:

 

11.1. Sämtliche gewerblichen Schutzrechte, insbesondere Urheberrechte an den im Zusammenhang mit den Dienstleistungen von Craft Magnet Marketing erstellten Inhalten (wie Bilder, Videos, Texte, Webinare, Datenbanken), bleiben bei Craft Magnet Marketing. Dem Kunden werden diejenigen Nutzungsrechte gewährt, die für eine vertragsgemäße Nutzung der Dienstleistungen während der Vertragslaufzeit erforderlich sind. Das Anbieten, Weitergeben an Dritte oder die gewerbliche Nutzung der vermittelten Inhalte, Strategien, Vorlagen und Konzepte ist untersagt. Falls der Kunde beabsichtigt, Dritten Nutzungsrechte an den erstellten Inhalten zu übertragen, bedarf dies der schriftlichen Zustimmung von Craft Magnet Marketing. Zudem ist die Vervielfältigung der Inhalte untersagt.

 

 

12. Rechte Dritter:

 

12.1. Sofern der Kunde Craft Magnet Marketing Material (wie Fotos oder Videos) zur Verfügung stellt, das für Werbeanzeigen genutzt werden soll oder kann, versichert der Kunde, dass dieses Material frei von Rechten Dritter ist oder dass die erforderlichen Genehmigungen für die Zwecke des Hauptvertrags vorliegen.

12.2. Der Kunde entbindet Craft Magnet Marketing in diesem Zusammenhang von jeglichen Verstößen gegen Rechte Dritter in vollem Umfang.

 

13.Referenzwerbung:

 

13.1. Der Kunde stimmt zu, dass Craft Magnet Marketing den Namen und das Logo des Kunden zeitlich und örtlich unbeschränkt auf der eigenen Internetseite sowie den Social-Media-Plattformen zu Informationszwecken über die Leistungserbringung oder die Zusammenarbeit verwenden und für Werbezwecke nutzen darf.

13.2. Bei einem Widerruf bitten wir um Kontaktaufnahme über die folgende E-Mail-Adresse: info@craftmagnet.de

 

 

14. Gerichtsstand und anzuwendendes Recht:

 

14.1. Für sämtliche Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist ausschließlich das Gericht in Landau in der Pfalz zuständig. Es findet deutsches Recht Anwendung.

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